Ausschüsse


Der Gemeinderat kann Ausschüsse bilden, um sich zu entlasten, oder auch um eine Spezialisierung seiner Mitglieder zu ermöglichen.


Während vorberatende Ausschüsse nur Empfehlungen für eine Entscheidung an den Gemeinderat geben können, entscheiden beschließende Ausschüsse anstelle des Gemeinderats.


Die Einrichtung und Aufgaben der Ausschüsse sind Teil der Geschäftsordnung und können jederzeit gebildet, aufgelöst bzw. vergrößert oder verkleinert werden, soweit es sich nicht um einen Pflicht-ausschuss handelt.


Finanzausschuss (beschließend)

Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde, soweit sie keinem anderen Ausschuss übertragen sind:

  • die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 400.000,00 € im Einzelfall,
  • der Erlass, die Niederschlagung, die Stundung und die Aussetzung der Vollziehung von Abgaben,     insbesondere von Steuern, Beiträgen und Gebühren sowie von sonstigen Forderungen. 
  • die Entscheidung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von160.000,00 € und über außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 160.000,00 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO)
  • Personalangelegenheiten der gemeindlichen Beamten ab Besoldungsgruppe A9 und der Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9 des TVöD  oder einem entsprechenden Entgelt mit Ausnahme der Bürgermeister und der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder; die Befugnisse nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO werden insoweit hiermit vom Gemeinderat übertragen (Art. 43 Abs. 1 Satz 2 GO),
  • Personalentscheidungen, zu denen die Gemeinde in sonstiger Weise berufen ist, z.B. Bestätigung des Feuerwehrkommandanten, Vorschlag von Schöffen usw.,
  • die Beschaffung von Dienstfahrzeugen für Bürgermeister und berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder,
  • Abschluss von Zweckvereinbarungen ohne Befugnisübertragungen,

soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet. 

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Oswald

Mitglied:

 

Pfeffer Martin

Habereder Thomas

Popelyszyn Patrick

Oswald Michael

Heitzer Alexander

 

Stellvertreter(in)

 

Zellner Jürgen

Gründinger Anna

Süß Sabine

Gotzler Josef

Heitzer Franz



Bau- und Umweltausschuss (beschließend)

  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie aller örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung
  • Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens und sonstiger Zustimmungen zu Bau-vorhaben,
  • Vergabe von Aufträgen für Bauvorhaben der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 400.000 €,
  • Wahrnehmung der Beteiligtenrechte in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfah-ren sowie in der Bauleitplanung anderer Gemeinden,
  • Ausübung von Vorkaufsrechten,
  • grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts, Verkehrsplanungen,
  • Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht,
  • Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren,
  • Abschluss von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen,
  • Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Umweltverträglich-keitsprüfungen,
  • Entscheidungen in Mobilfunkangelegenheiten,

soweit nicht der erste Bürgermeister selbstständig entscheidet. 

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Oswald

Mitglied:

 

 

Gründinger Anna

Eder Markus

Gotzler Josef

Süß Sabine

Lindner Rosmarie

Stellvertreter(in)

 

 

Niederländer Christian

Zellner Jürgen

Moser Günther

Schwarzkopf Christa

Scheungrab Alfons



Rechnungsprüfungssausschuss

  • Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der Jahresrechnung der Gemeinde

Vorsitzender: 2. Bürgermeister Habereder Thomas | stellv. Vors.:  Zellner Jürgen

Mitglied:

 

 

Habereder Thomas

Zellner Jürgen

Schwarzkopf Christa

Moser Günther

Scheungrab Alfons

 

Stellvertreter(in)

 

 

Pfeffer Martin

Niederländer Christian

Oswald Michael

Popelyszyn Patrick

Heitzer Alexander



Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach

  • Mitgliedsgemeinden der VG sind der Markt Schöllnach und die Gemeinde Außernzell
  • Die VG nimmt alle Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden wahr, ausgenommen den Erlass von Satzungen und Verordnungen.
  • Der Markt Schöllnach wird durch sechs Mitglieder vertreten
  • Die Gemeinde Außernzell wird durch drei Mitglieder vertreten

1. Bürgermeister Oswald Alois (als geborenes Mitglied) - Vertreter des Marktes Schöllnach

1. Bürgermeister Klampfl Michael (als geborenes Mitglied) - Vertreter der Gemeinde Außernzell

Mitglied:

für den Markt Schöllnach:

 

- Pfeffer Martin

- Niederländer Christian

- Schwarzkopf Christa

- Moser Günther

- Heitzer Franz

 

für die Gemeinde Außernzell:

- Fürst Gabi

- Hulke Raimund

Stellvertreter(in)

 

 

- Gründinger Anna

- Habereder Thomas

- Oswald Michael

- Popelyszyn Patrick

- Scheungrab Alfons

 

 

- Mario Hauzenberger

- Maria Somann



Mittelschulverbandsversammlung

1. Bürgermeister Oswald Alois (als geborenes Mitglied)

Mitglied:

 

Gründinger Anna

Stellvertreter(in)

 

Habereder Thomas



Zweckverband Gewässer III. Ordnung

1. Bürgermeister Oswald Alois (als geborenes Mitglied)

Mitglied:

 

Gotzler Josef

Stellvertreter(in)

 

Schwarzkopf Christa